Berufsbedingte Hautkrankheiten

Die Erkennung, Behandlung und Abklärung von berufsbedingten Hauterkrankungen ist eine Schwerpunkttätigkeit dieser Praxis, da Dr. Schulz auch als zertifizierter Gutachter für Berufserkrankungen tätig ist.

Was sind berufsbedingte Hauterkrankungen?
Bei unserer Tätigkeit am Arbeitsplatz kommt die Haut mit zahlreichen Stoffen (z.B. Fette, Öle, Lösemittel, Chemikalien, Reinigungsmittel oder häufige Feuchtarbeit) in Kontakt, die unsere Haut stark belasten können. In den meisten Fällen reichen die Schutzmechanismen der Haut aus, um mit diesen Belastungen fertig zu werden. Bei manchen Menschen kommt es aber irgendwann zu einer Überforderung des körpereigenen Schutzsystems, und zur Ausbildung krankhafter, berufsbedingter Hautveränderungen.

Wer hilft mir dann weiter?
Wenn Sie den Verdacht haben, Ihre Hauterkrankung könnte möglicherweise durch Ihre berufliche Tätigkeit bedingt sein, sollten Sie dies unbedingt mit Ihrem Hautarzt besprechen. Da Sie, egal welche Tätigkeit Sie ausüben, über Ihren Betrieb automatisch Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind, wird Ihr Hautarzt diese Berufsgenossenschaft mit einem sog. Hautarztbericht über den Verdacht informieren. Vorher werden noch Allergietestungen und Hautfunktionsproben durchgeführt. Ihre Berufsgenossenschaft wird dann in Zusammenarbeit mit Ihrem Hautarzt (und wenn Sie dies wünschen, auch Ihrem Arbeitgeber) entscheiden, ob der Verdacht begründet ist, und alles unternehmen, um Ihre Erkrankung zu heilen und zu stabilisieren, damit Sie Ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.

Wie wird mir geholfen?
An Ihrem Arbeitsplatz wird überprüft werden, inwieweit Stoffe mit weniger hautschädigendem Potential eingesetzt oder ausgetauscht werden können, oder die Verwendung der Stoffe ohne Hautkontakt durch besondere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden kann. 

Wenn jedoch der offene Umgang mit hautgefährdenden Stoffen nicht zu vermeiden ist, kommen als Maßnahmen persönliche Schutzausrüstungen zum Einsatz. Hierzu zählen Schutzhandschuhe und Hautschutzmittel. Bei einer Behandlung auf Kosten der Berufsgenossenschaft unterliegt Ihr Arzt nicht den Budgetbedingungen der Krankenkassen, Rezeptgebühren entfallen.

Wenn Ihre Erkrankung allerdings so ausgeprägt ist, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht weiter ausüben können, wird die Berufsgenossenschaft dies durch ein Gutachten klären lassen, und weitere Maßnahmen wie Umschulung, Arbeitsplatzumsetzung oder; im schlimmsten Fall, eine Berentung einleiten.