Botulinumtoxin – Botox
Korrektur mimisch bedingter Falten mit Botulinumtoxin (Botox)
Welche Möglichkeiten der Behandlung von Mimikfalten gibt es?
Ausgeprägte Mimikfalten können durch Operation, durch Einspritzung von Füllmaterialien oder Medikamenten, wie z.B. Botulinumtoxin A (Dysport®, Botox®), oder durch eine Kombination
der verschiedenen Verfahren korrigiert werden. Welche Methode die richtige ist, hängt von der
Lage und Ausprägung der Falten ab.
Was ist Botulinumtoxin und wie wirkt es?
Botulinumtoxin A ist ein natürlich vorkommendes Bakterieneiweiß. Wird es in einen Muskel gespritzt, so blockiert es dort gezielt die Nervenimpulse. Dadurch kann der entsprechende Muskel nicht mehr wie gewohnt angespannt werden. Andere Nervenfunktionen – wie das Fühlen oder Tasten – werden nicht beeinflußt.
Botulinumtoxin bewährt sich seit Anfang der 80er Jahre als zugelassenes Arzneimittel in der Behandlung von Schielen oder Lidkrämpfen, zudem wird es bei vielen muskulären Verspannungen, Krämpfen und spastischen Muskelerkrankungen bei Erwachsenen und Kindern eingesetzt. Auch als Arzneimittel zur Behandlung übermäßigen Schwitzens (Hyperhidrosis) ist es in Deutschland zugelassen, seit 2006 auch zur Behandlung der mimischen Falten in der Stirnregion.
Die Injektion sehr geringer Mengen Botulinumtoxin A hemmt den entsprechenden Muskel im Gesicht. Dadurch wird einer Entstehung bzw. Verstärkung der typischen Stirnfalten und Krähenfüsse vorgebeugt, Die volle Wirkung entfaltet sich drei bis sieben Tage nach der Behandlung und hält in der Regel vier bis sechs Monate an, oft auch erheblich länger. Ein nachhaltiger Effekt – bis zu einem Jahr – wird durch Wiederholungsbehandlungen erzielt. Die Behandlungsmethode ersetzt nicht andere Möglichkeiten der Faltenkorrektur wie Gewebsauffüllungen mit Milchsäure oder Hyaluronidonsäure, Laser-Peeling oder Fruchtsäure-Peeling, kann aber mit diesen Methoden sehr gut kombiniert werden.
Botulinumtoxin kann auch sehr erfolgreich zur Behandlung der Hyperhidrosis, dh. des krankhaften Schwitzens an den Handflächen und Fußsohlen, sowie der Achseln eingesetzt werden. Da es sich dabei um die Behandlung einer Krankheit, und nicht um eine kosmetische Wunschleistung, handelt, werden die Kosten von den meisten Privatkrankenkassen nach vorherigem Antrag erstattet, wenn man dokumentieren kann, daß konservative Behandlungsversuche nicht zum Erfolg geführt haben.
Wie wird behandelt?
Wenige Tropfen der sehr stark verdünnten Lösung werden mit einer sehr feinen Nadel, deren Einstiche kaum zu spüren sind, exakt in den zu behandelnden Muskel eingespritzt. Eine eventuelle Schwellung und Rötung bildet sich rasch zurück. Die Aktivität des betroffenen Muskels, wie das Stirnrunzeln, kann und soll eingeschränkt werden.
Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten?
Nebenwirkungen und Komplikationen sind kaum zu erwarten. Wie bei jeder anderen Injektion in die Haut kann es in seltenen Fällen zu einem kleinen Bluterguss, einer Hautreizung, Hautinfektion oder zu einer leichten Schwellung kommen. Allergische Reaktionen (Rötung, Juckreiz) an der Injektionsstelle, die auch nach wiederholter Anwendung von Botulinumtoxin A auftreten können, sind extrem selten. Alle diese unerwünschten Erscheinungen bilden sich innerhalb weniger Tage zurück.
Bei ungleichmäßiger Wirkung kann vorübergehend ein asymmetrischer Gesichtsausdruck entstehen. Dieser wird durch ein Nachspritzen mit Botulinumtoxin A innerhalb der folgenden zwei Wochen korrigiert. Bei ausgeprägter Wirkung im Augenbrauenbereich oder falschen Injektionspunkten kann es zu einer vorübergehenden Absenkung des Oberlids kommen. In sehr seltenen Fällen wurde nach der Behandlung mit Botulinumtoxin A über Müdigkeit, Mundtrockenheit und allgemeines Krankheitsgefühl berichtet.
Sämtliche Nebenwirkungen sind aber nach dem heutigen Stand der Wissenschaft vorübergehend; langfristige Nebenwirkungen sind bei der Behandlung von mimisch bedingten Falten nicht bekannt.
Bestimmte Medikamente können die Wirkung des Botulinumtoxins beeinflussen, so dass der Arzt unbedingt über die Einnahme bestimmter Arzneistoffe informiert werden muß. Dazu gehören: Aminoglykosid-Antibiotika wie Streptomycin, Kanamycin oder Gentamycin (die aber heutzutage nur noch sehr selten eingesetzt werden), Anästhetika u.ä., Muskelrelaxantien, gerinnungshemmende Medikamente (ASS, z.B.Aspirin‚, Marcumar). Gegenanzeigen für die Behandlung mit Botulinumtoxin sind: Schwangerschaft, Stillzeit, Myasthenia gravis oder Gerinnungsstörungen.
Eine angenehme Nebenwirkung ist, dass in manchen Fällen durch diese Behandlung auch spannungsbedingte Kopfschmerzen verschwinden.
Wie sicher ist die Botulinumtoxin-Therapie?
Die Botulinumtoxin-Therapie ist ein extrem sicheres Therapieverfahren. Inzwischen gibt es (speziell in der Neurologien) einen riesigen Datenpool zu dieser Behandlung mit Hunderttausenden von behandelten
Patienten weltweit, Behandlungsdauern von über 20 Jahren und Dosierungen, die weit über die dermatologischen Dosierungen hinausgehen. Darüber hinaus sind die Behandlungsverläufe der neurologischen Patienten in der Regel auch sehr gut dokumentiert.
Warum ist die Botulinumtoxin-Therapie so sicher?
Botulinum Toxin wird direkt in das Gewebe injiziert, in dem es wirken soll. Es wird nicht über den Magen-
Darm-Trakt aufgenommen, nicht über die Leber oder die Nieren ausgeschieden und erreicht kein unbeteiligtes Gewebe. Damit entfallen die üblichen pharmakologischen Probleme.
Gefahr durch Botulinum-Toxin
In den letzten Monaten sind in verschiedenen Zeitungsartikeln oder Fernsehsendungen sehr reißerische Berichte über die tödliche Gefahr von Botulinum-Toxin erschienen.
Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. In einem Interview mit einer Fachzeitschrift hat
Privatdozent Dr. Dirk Dressler, Oberarzt an der Klinik für Neurologie, Universität Rostock, dazu Stellung genommen. Seine Hauptarbeitsgebiete umfassen klinische, neurophysiologische, bildgebende
und genetische Untersuchungen der zentralen Motorik und der Bewegungsstörungen. Sein besonderes
Interesse gilt dabei der Dystonie und der Spastik. Er gilt als einer der Pioniere der Botulinum Toxin-Therapie in Europa.
Herr Priv.-Doz. Dressler, in der Vergangenheit ist immer wieder von schweren, zum Teil tödlichen Nebenwirkungen bei der Anwendung von Botulinum Toxin-Medikamenten berichtet worden. Können Sie das kommentieren?
Wir sind sehr unglücklich über diese Berichte. Sie werden in der Presse teilweise sehr plakativ veröffentlicht und verunsichern dann viele Patienten. Wenn es jedoch um die entscheidenden Details zur Beurteilung der Fälle geht, werden diese weder von der Presse noch von den Behörden zur Verfügung gestellt.
Können Sie Beispiele nennen?
Mitte der 1990er Jahre wurde in Großbritannien von einem Patienten mit zervikaler Dystonie berichtet,
der durch eine Botulinum Toxin-Therapie ums Leben gekommen sein soll. Fakt war: Der Patient entwickelte nach der Botulinum Toxin-Therapie eine Dysphagie, aspirierte und verstarb an einer Pneumonie. Hier konnte wenigstens geklärt werden, dass schuldhaft versäumt wurde, eine Nasensonde
zu legen und eine entsprechende banale Antibiose zu verabreichen.
Im Jahr 2006 soll es in Florida bei einer kosmetischen Anwendung von Botulinum Toxin zu schweren Nebenwirkungen gekommen sein.
Ein grotesker Fall: Hier ergaben Recherchen, dass laborchemisches Botulinum Toxin beim Menschen angewendet worden ist. Dabei wurde dann offenbar auch noch die Mengenangabe der Laborchemikalie in mg mit der Wirkungsstärkeangabe des Medikaments in Mauseinheiten verwechselt, so dass es zu einer hunderttausendfachen Überdosierung kam.
In der Schweiz soll im Februar dieses Jahres ein Kind nach einer Behandlung mit Botulinum Toxin verstorben sein.
Hier handelte es sich nach allem, was wir wissen, um ein Kind mit infantiler Zerebralparese, das 20 Stunden nach einer Botulinum Toxin-Gabe verstorben ist. Eine toxische Botulinum Toxin-Nebenwirkung in diesem kurzen Zeitabstand nach der Applikation ist praktisch ausgeschlossen. Ich vermute vielmehr einen Zusammenhang mit der Narkose, die hier zur Durchführung der Botulinum Toxin-Therapie angewendet worden ist.
Vor kurzem ist Allergan, ein amerikanischer Hersteller von therapeutischem Botulinum Toxin, mit einer Sammelklage konfrontiert worden. Ihr Kommentar?
Bei dieser Sammelklage ging es um drei angebliche Todesfälle und 12 weitere Patienten mit zum Teil diffusen Allgemeinbeschwerden, die alle durch Botulinum Toxin verursacht worden sein sollen. Wieder dasselbe Muster: Reißerischer Bericht, großer Medienrummel, Details leider wegen des schwebenden
Verfahrens nicht verfügbar… Ich glaube, man kann diese Sammelklage nur verstehen, wenn man weiß, dass Sammelklagen für Anwälte in den USA ein äußerst lukratives Geschäft sind. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an die Sammelklagen gegen die Tabakindustrie und die Asbestindustrie. Da ging es um Milliarden an Anwaltshonoraren. Interessanterweise sitzen mittlerweile die prominentesten Vertreter dieser Zunft wegen Richterbestechung und Zeugenbestechung im Gefängnis. Ich kann nur hoffen, dass bei der jetzigen Sammelklage nicht versucht wird, ungerechtfertigten Profit aus einem
sehr erfolgreichen Medikament zu schlagen. Wenn ich allerdings sehe, dass diese Anwälte im Internet dazu aufrufen, sich als Mitkläger bei weiteren Sammelklagen zur Verfügung zu stellen, ahne ich Übles …